Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder in Bayern e.V.

Meisterbonus für Fortbildungsabschlüsse in der Agrarwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Hauswirtschaft

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergibt seit dem 1. September 2013 einen Meisterbonus an jeden erfolgreichen Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss.

Seit dem 1. September 2013 erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss einen Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro. Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.

Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird für folgende Fortbildungsabschlüsse der Meisterbonus vergeben:

Bereich Landwirtschaft

  • Agrarservicemeister/in
  • Brennermeister/in
  • Fischwirtschaftsmeister/in
  • Gärtnermeister/in
  • Landwirtschaftsmeister/in
  • Milchwirtschaftliche/r Labormeister/in
  • Molkereimeister/in
  • Pferdewirtschaftsmeister/in
  • Tierwirtschaftsmeister/in
  • Winzermeister/in
  • Fachagrarwirt/in Rechnungswesen
  • Fachagrarwirt/in Besamungswesen
  • Fachagrarwirt/in Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierproduktion
  • Fachagrarwirt/in Golfplatzpflege – Greenkeeper
  • Fachagrarwirt/in Head-Greenkeeper
  • Fachagrarwirt/in Erneuerbare Energien – Biomasse
  • Fachagrarwirt/in Sportplatzpflege
  • Fachagrarwirt/in Betriebshilfe
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in
  • Fachagrarwirt/in Klauenpflege
  • Fachagrarwirt/in – Baumpflege und Baumsanierung
  • Staatlich geprüfte/r Agrarbetriebswirt/in
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landbau
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Milchwirtschaft und Molkereiwesen
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Gartenbau
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Garten- und Landschaftsbau
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Weinbau und Kellerwirtschaft

Bereich Forstwirtschaft

  • Forstwirtschaftsmeister/in
  • Revierjagdmeister/in
  • Staatlich geprüfte/r Forsttechniker/in

Bereich Hauswirtschaft

  • Meister / Meisterin der Hauswirtschaft
  • Geprüfte/r Fachhauswirtschafter/in
  • Staatlich geprüfte/r Dorfhelfer/in
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Hauswirtschaft und Ernährung
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in für Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Den Meisterbonus in Höhe von 2.000 € erhält, wer

  • eine der genannten Fortbildungsprüfungen nach dem 1. September 2013 (Zeugnisdatum ist ausschlaggebend) in Bayern erfolgreich abgeschlossen hat und
  • seinen Hauptwohnsitz bzw. Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses innerhalb Bayerns hat.

Eine Antragstellung ist erforderlich! Die zuständigen Stellen bzw. einschlägigen Fachschulen für die genannten Fortbildungsprüfungen sind Ansprechpartner für weitere Auskünfte zum Meisterbonus.

Quelle: Information des STMELF