Pressemitteilungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Seit dem 1. Juli 2014 brauchen alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge bis auf wenige Ausnahmen mindestens eine Warnweste. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass die se sinnvolle Regelung auch für Fahrten mit dem Schlepper gilt.
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